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- Nachrichtenbetriebsamt - |
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die Richtfunkachse LSK/LV-
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„ Ein Beschluss der 10. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates
der DDR vom 06. April 1962 über die Schaffung einer teilgeschützten stationären Richtfunkachse war der Grundstein für die
Richtfunkachse der LSK/LV . In der Folgezeit wurde bis 1965 dieser Beschluss des NVR umgesetzt und im Jahre 1965 übernahmen das NR-19 das Objekt 500 (verbunkerte Richtfunkachse) in ihren Bestand zur Sicherstellung von Nachrichtenverbindungen für die Gefechtsstände der LSK/LV. Es waren 8 Richtfunkübertragungsstellen errichtet worden, die ihrerseits eine Richtfunkachse bilden sollten: |
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Die Bunker waren 1-etagig angelegt mit oberirdisch aufstehendem Richtfunkgittermast. Um 1965/66 erfolgte die Einrüstung der Richtfunkübertragungsstellen des Objekte 500 Leuthen bis Cölpin und NZ Eggersdorf mit dem Richtfunkgerätesatz RVG-934. Eine Inbetriebnahme der Richtfunkachse erfolgte epappenweise. Im Herbst 1965 konnte die Südanbindung von Heinersdorf nach Leuthen in Betrieb gehen. Dem folgte dann im Sommer 1966 die Nordanbindung von Heinersdorf bis Cölpin. Zeitzeugen erinnern sich zur Problematik Nordanbindung hinsichtlich technischer Probleme. RFB Temmen nicht erreicbbar. Daher Inbetriebnahme Abschnitt Wollenberg- Temmen abgebrochen und von Norden (Cölpin) aus begonnen. In Temmen dann wieder angebrochen. Erst Messgeräte besorgt-- Ursache dann defektes Antennenkabel in Temmen. Stahlplatte war auf Antennenkabel gefallen und hatte es leicht beschädigt. Dann Tausch Antennenkabel und die Nordstecke war Intakt. Eine Anschaltung des ZGS Eggersdorf an diese Nord-Süd-Richtfunkachse erfolgte über die Richtfunkübertragungsstelle Heinersdorf mit RVG-934A nach Eggersdorf. Nicht zur Richtfunkachse zählte - aber dennoch Bestandteil der Gesamtkonstellation - die Richtfunkanbindung des damaligen ZWGS LSK/LV im Roten Luch mittels RVG-934 Richtfunkstrecke von Eggersdorf nach Waldsieversdorf/Rotes Luch. Aus dieser Zeit stammte auch der hohe Stahlgitterturm im Luch. Über diese Richtfunkverbindungen konnten erste separate bzw. reservierte Nachrichtenverbindungen vom ZGS Eggersdorf zu den Gefechtsständen der 1.LVD und 3.LVD geschalten werden, so das Ende der 60ger Jahre erstmals gangbare Nachrichtenverbindungen mit Zweitabstützung zwischen den Gefechtsständen geschaffen werden konnten. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Kommunikation ausschließlich über störanfällige Funkverbindungen. Jedoch musste dann in der praktischen Phase festgestellt werden, dass die theoretisch berechneten Funkfelder nicht die gewünschte Qualität gewährleisteten. Insbesondere das Funkfeld zwischen den Richtfunkübertragungsstellen Temmen und Cölpin musste korrigiert werden. Als Korrekturmaßnahme wurde aus LSK/LV Mitteln die Richtfunkübertragungsstelle Wendorf quasi NACHTRÄGLICH zwischen den Richtfunkübertragungsstellen Temmen und Cölpin errichtet und in Betrieb genommen- damit verkürzten sich die Längen der Richtfunkstrecken bei einem Gewinn an Qualität. Diese Nachrüstung mag auch der Grund sein für die doch realtive räumliche Nähe der Richtfunkbetriebsstellen Cölpin und Wendorf. Zum 01.12.1971 wurden die Richtfunkübertragungsstellen des Objekt 500 mit den Buchsstaben A bis D belegt und das Objekt 500 mit seinen 8 Richtfunkübertragungsstellen wurde in das neu gebildete Nachrichtenbetriebsamt integriert: Ab Mitte der 70ger Jahre erfolgte die Einrüstung der Objekte 500 A bis D und NZ Eggersdorf mit dem Richtfunkgerätesatz RVG-961 zur Ablösung der RVG-934 (924). Technischer Grundstock der Richtfunkachse wurde dann der Gerätesatz RVG-961 . Mit diesem konnten Kanalbündel von bis zu 960 Fernsprechkanälen übertragen werden. Zur Sicherung vor Ausfällen der Nachrichtenverbindungen wurden immer 2 Systeme RVG 961 redundant gefahren. Im Jahre 1976 wurden die Richtfunkbetriebsstellen um Objekt 500 "G" Klein Kussewitz zur nachrichtentechnischen Sicherstellung der 43. FRBr. erweitert. Im Jahre 1977 wurden die Richtfunkbetriebsstellen um Objekt 500 "g" Dargelütz zur nachrichtentechnischen Sicherstellung des FRR-13 und des neu aufgestellten FuTB-43 erweitert. Eine Umstrukturierung des FRR-13 zu einer 4. Fla-Raketen-Brigade war zudem vorgesehen war. Ebenfalls 1977/1978 gingen auf der Richtfunkachse die ERSTEN Troposphärenfunkrichtungen der NVA im Rahmen des DHS in Betrieb. Die Richtfunkachse ging mit ihrer Indienststellung in den Bestand des damaligen Nachrichtenregiment-19. Mit Bildung des Nachrichtenbetriebsamtes per 17.10.1971 wurde die Richtfunkachse dem NBA zugeordnet. Im NR-19 und NBA oblag einem Leiter Objekt 500 ( Major Planstelle) - später Leiter Richtfunkachse (1982) --die Führung der 8 und dann später 10 Richtfunkbetriebsstellen. Zum 01.12.1982 erfolgte die Aufhebung der Bezeichnung Objekt 500 A-g und Änderung der Bezeichung in Richtfunkbetriebsstelle 1 bis 10. Daraus ergab sich ab dem 01.12.1982: Leiter der Richtfunkachse: Eggersdorf Richtfunkbetriebsstelle- 1: Leuten Richtfunkbetriebsstelle- 2: Biebersdorf Richtfunkbetriebsstelle- 3: Wilmersdorf Richtfunkbetriebsstelle-4 : Heinersdorf Richtfunkbetriebsstelle-5 : Wollenberg Richtfunkbetriebsstelle-6 : Temmen Richtfunkbetriebsstelle-7 : Wendorf Richtfunkbetriebsstelle-8 : Cölpin Richtfunkbetriebsstelle-9: Klein Kussewitz Richtfunkbetriebsstelle-10: Dargelütz Nach 1982 erfolgte ein Zuständigkeitswechsel der Bunker/Schutzbauwerke von den örtlichen UKA ( Unterkunftsabteilungen) zur Verwaltung Spezialbauwerke für die RFB 1 bis 8. RFB 9 und 10 waren von Anbeginn in der Zuständigkeit der Verwaltung Spezialbauwerke. Für die RFB 1 bis 6 folgte Mitte der 80ger Jahre eine Modernisierung der Schutzbautechnik- andere Lüftungsanlagen, Lüftungklappen etc. - zur Steigerung der Schutzklasse der Bauwerke. Unter diesen Bedingungen galt es den Wartungs-u. Instandsetzungsdienst WID auch für die RFB 1-8 besser zu formieren. Zu diesem Zwecke erließ der Kommandeur NBA im Dezember 1983 eine Anordnung für Aufgaben des WID. Nachfolgend erlies die Verwaltung Spezialbauwerke 1984 eine Anordnung zu den Aufgaben des WID. Weiter zum WID Ab dem 03.10.1990 wurde das Nachrichtenbetriebsamt befristet in der Bundeswehr fortgeführt. Die Richtfunkbetriebsstellen wurden aus dem Nachrichtenbetriebsamt herausgelöst und als unbemannte Richtfunkschaltstellen durch die Bundeswehr in Verantwortung der Fernmeldeabteilung-14 der 5. Luftwaffendivision weiter betrieben. Entsprechend der Luftwaffenstruktur wurden einige Richtfunkbetriebsstellen in der Folge geschlossen bzw. umstrukturiert oder verkleinert. Die Richtfunkbetriebsstelle-10 Dargelütz wurde nach Veränderung der Trassenführung zur AutoFü-Netzanbindung und nach der Auflösung der Radarführungsabteilung-31 Dargelütz ebenfalls geschlossen- Die Richtfunkbetriebsstelle-9 Klein Kussewitz wurde geschlossen und die Gebäude abgerissen- jedoch erfolgte der Aufbau eines Richtfunkturmes zur AutoFü- Anschaltung des FlaRak-Geschwaders 52 / nachfolgend FlaRak-Geschwader-2. Die Richtfunkbetriebsstelle-4 Heinersdorf wurde geschlossen und steht seit Jahren zum Verkauf. Die Richtfunkbetriebsstelle-3 ist außer Betrieb und verbleibt als Reserve. Sämtliche Nachrichten ( Fernmelde)-technik aus DDR-Zeiten wurde aus den Richtfunkbetriebsstellen ab 1991 entfernt und verschrottet, obwohl sie kompatibel mit der Bundeswehrtechnik war und zum Teil auch leistungsfähiger. So folgte der umrühmliche Niedergang der hochspezialisierten Richtfunkachse. Nur weil es ein DDR-Produkt war. In den alten Bundesländern waren/sind derartige Richtfunkstellen auch in verbunkerten Objekten untergebracht. Und wer diese ärmlichen Schutzräume unterhalb der Richtfunktürme kennt- mag ermessen mit wieviel grossartigen Raum die Bunker der LSK/LV Richtfunkachse ausgestattet waren. |
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