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- Nachrichtenbetriebsamt -

 
 
-- Der WID --
 
 
 
         
  „Die Verwaltung Spezialbauwesen erlies 1984 in Form einer Vorschrift mit Einstufung Vertauliche Verschlußsache entsprechende Festlegungen über Aufgaben des Wartungs-und Instandsetzungsdienstes WID in Schutzbauwerken.
Der WID war im Gegensatz zu den Nachrichtenkräften für Wartung und Unterhalt der Schutzbauwerke/Bunker zuständig.
Diese Festlegungen galten in der Folge für alle Schutzbauwerke.

Umschlagseite 1 des Dokument der Festlegungen

Auszug Anlage 9 des Dokument der Festlegungen

Bereits im Jahre 1983 erfolgte im Nachrichtenbetriebsamt die Erarbeitung analoger Festlegungen für die Richtfunkbetriebsstellen 1 bis 8 im Zuge deren Übergabe von Zuständigkeit der örtlichen UKA zur Verwaltung Spezialbauten.

Umschlagseite 1 des Dokument der Festlegungen

Auszug Blatt 2 des Dokument der Festlegungen

Die Richtfunkbetriebsstellen 9 und 10 des NBA waren von Anbeginn der Verwaltung Spezialbauen zugeordnet worden.