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- Nachrichtenbetriebsamt - |
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Der WID --
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„Die Verwaltung Spezialbauwesen erlies 1984
in Form einer Vorschrift mit Einstufung Vertauliche Verschlußsache entsprechende Festlegungen über Aufgaben des Wartungs-und Instandsetzungsdienstes WID
in Schutzbauwerken. Der WID war im Gegensatz zu den Nachrichtenkräften für Wartung und Unterhalt der Schutzbauwerke/Bunker zuständig. Diese Festlegungen galten in der Folge für alle Schutzbauwerke. Umschlagseite 1 des Dokument der Festlegungen Auszug Anlage 9 des Dokument der Festlegungen Bereits im Jahre 1983 erfolgte im Nachrichtenbetriebsamt die Erarbeitung analoger Festlegungen für die Richtfunkbetriebsstellen 1 bis 8 im Zuge deren Übergabe von Zuständigkeit der örtlichen UKA zur Verwaltung Spezialbauten. Umschlagseite 1 des Dokument der Festlegungen Auszug Blatt 2 des Dokument der Festlegungen Die Richtfunkbetriebsstellen 9 und 10 des NBA waren von Anbeginn der Verwaltung Spezialbauen zugeordnet worden. |
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