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- Nachrichtenbetriebsamt - |
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DHS - Die Entstehung--
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Zur Verbesserung dieser Situation und zur Optimierung von Verfahren wurden im Jahre 1961
zwei Luftverterteidigungsdivisionen gebildet. Dort wurden die Jagdflieger, Flak und FuTT im gemischten Bestand, jedoch unter zentraler Führung vereinigt. Jeder Luftverteidigungsdivision ( LVD) wurde ein Raum der Verantwortung und eine Zone des Gefechts zugewiesen. Diese ergaben sich aus der Lage des Verbandes und der voraussichtlichen Richtung der Luftoperation des Gegners sowie bestimmten technischen Parametern. Dadurch ergab sich für jede LVD ein unterschiedlicher Bestand an Kräften und Mitteln. Die 1. Luftverteidigungsdivision wurde im Südraum der DDR stationiert und bekam den Luftraum südlich Berlin bis einschließlich Berlin. Die 3. Luftverteidigungsdivision wurde im Nordraum der DDR stationiert und bekam den Luftraum nördlich Berlin bis zur Ostsee in ihre Zuständigkeit. Mit den ab 1961 in Zuführung befindlichen Fla-Raketen-Komplexen konnten die Flak abgelöst werden und eine Integration der LSK/LV NVA in das DHS wurde möglich. Nach der Errichtung der "Mauer" wurden ab dem 13.08.1961 in den Jagdfliegergeschwader Parre oder Ketten von Jagdflugzeugen zu jeder Tages-und Nachtzeit in erhöhter Alarmbereitschaft gehalten. Durch die FuTT war durchgängig der Luftraum zu überwachen. Faktisch wurde damit erstmals eine Art DHS für die LSK/LV NVA eingenommen und über längere Zeit betrieben. Auf Grund dieser Erfahrungen wurden ab Dezember 1961 erstmals Einheiten der LSK/LV zur Verstärkung des DHS der GSSD eingesetzt. Es wurden neben Jagdfliegerkräften und Flakeinheiten auch 10 Funktechnische Posten der FuTT LSK/LV in das Luftverteidigungsystem befohlen. Der Gefechtseinsatz wurde vom ZGS LSK/LV Eggersdorf oder dem HGS GSSD Wünsdorf befohlen. Ab 1962 wurden weitere Einheiten der LSK/LV in dieses System eingeführt. Bei gemeinsamen Übungen wurde jedoch festgestellt, dass die Luftverteidigung kein einheitlich abgestimmtes System ist und jedes Land sein eigenes System isoliert betreibt. Daher wurden dann die Regelungen des einheitlichen Syste, der Luftverteidigung im Warschauer Vertrag überarbeitet. Mit Inkraftsetzung der neuen Regelung am 01.05.1963 sollte der komplette Kampfbestand der LSK/LV in das DHS einbezogen werden. Das Luftverteidigungsystem der DDR wurde ab diesem Tage gemeinsam von LSK/LV NVA und der GSSD betrieben. Dieser gemeinsame Betrieb erfolgte auf Basis eines Planes des Zusammenwirkens ! Die Verantwortung für die Luftverteidigung in der DDR blieb beim Oberkommandierenden der GSSD. Dieser Verantwortung wurde Rechnung getragen, in dem auf dem Hauptgefechtstand der GSSD die Nachweise der Gesamtzahl, die Dislozierung sowie der Gefechtszustand ALLER Luftverteidigungseinheiten (auch der NVA) geführt wurden. Der ZGS LSK/LV meldete diese nationalen Daten zum HGS der GSSD- bekam jedoch keine umfänglichen Informationen zu den GSSD Einheiten. Jagdfliegerkräften. WEITER.... |
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