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- DHS - Die Entstehung--
 
 
 



         
  Bereits kurz nach der Gründung der NVA im Jahre 1956 wurde vereinbart, diese Streitkräfte der DDR in den Warschauer Vertrag zu koalieren und im Bestand der vereinten Streitkräfte einzusetzen.
Die Aufstellung der Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung sowie deren Truppenteile hatten daher damals höchste Priorität.
Grundlage dazu wurde der Befehl 1/56 des Ministers für Nationale Verteidigung. Es wurden insbesondere Jahgdflieger und Flakeinheiten aufgestellt.
Diese Kräfte sollten ebenso zügig jene Fähigkeiten und Fertigkeiten erlangen, um Aufgaben im Rahmen der Luftverteidigung erfüllen zu können, die bis dahin die in der DDR stationierten russ. Truppen allein bewältigten.

Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von NVA Kräften in der Luftverteidigung war jedoch die Schaffung einer lückenlosen Luftraumaufklärung !
Dem dazu am 30.11.56 aufgestellten Funktechnischen Batallion 2 ( FuTB-2) fehlte es an erfahrenem Personal, an Ausbildern und insbesondere an Radartechnik, wie Rundblickstationen.

Nach Zusammenlegung der bis dahin selbständigen Luftstreitkräfte und der Luftverteidigung zur gemeinsamen Luftstreitkräfte/Luftverteidigung zum 01.09.1956 begann im Frühjahr 1957 der Aufbau der Funktechnischen Truppen ( FuTT). Diese wurde bereits im März 1957 in ein provisorisches System der Luftbeobachttung einbezogen.

Im Laufe des Jahres 1957 erfolgte die Zuführung (damals) moderner russ. Radartechnik. In diesem Zusammenang erweiterten sich Schritt für Schritt die Anforderungen an die FuTT.
Erste Funktechnische Punkte ( FuTP) wurden auf den Flugplätzen der Jagdflieger eingerichtet.

Es stand jedoch die Aufgabe der Partei-u. Staasführung der DDR, dass die Kräfte der Luftverteidigung bis Ende 1958 für Kampfaufgaben bereits sein müssten, um ab 1959 in das einheitliche System der Luftverteidigung der Staaten des Warschauer Vertrages einbezogen werden zu können.
Gleichzeitig war das Zusammenwirken mit den Kräften der Luftverteidigung der GSSD zu organisieren.

Damals erging auch der an sich "verhängnisvolle" Entscheidung, die Verantwortung für ALLE Fragen der Luftverteidigung auf dem Territorium der DDR im Zuständigkeitsbereich des Oberkommandierenden der GSSD liegen würde.
Bereits damals wurden entscheidende Aspekte einer Lufthoheit = Souveränität der DDR ad acta gelegt und zur sowjetischen Seite übertragen.
Denn diese Regelung war bis zum Ende der DDR ein Sonderfall, da alle anderen Staaten des Warschauer Vertrages die Frage der Lufthoheit und damit auch der Luftverteidigung souverän national führten !


Am 01.12.1957 nahmen die bis dahin formierten Funktechnischen Batallione den Gefechtsdienst nach einem Plan der Diensthabenden Stationen auf.
Lokal begrenzt waren die FuTT in der Lage, eine organisierte Luftraumaufklärung zu gewährleisten und bis zu 6 Ziele zu führen.

Das Ziel, der Integration in ein DHS zum Jahre 1959 konnte jedoch NICHT erfüllt werden- es fehlte an Zielerfassung in geringen Höhen und am Zusammenwirken mit den Jagdfliegerkräften.

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