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- Nachrichtenbetriebsamt -

 
 
- Amt für Luftraumkoordinierung -
 
 
 
         
  „Mit der Schaffung des- Amt für Luftraumkoordinierung (ALK)- war verbunden, die Schaffung und Aufbau der Elemente des ALK:

1. Schaffung einer Nationalen Flugsicherungszentrale in Berlin-Schönefeld

Die Nationale Flugsicherungszentrale hatte die Aufgabe: Die Planung, Verkehrsflusssteuerung und unmittelbar Leitung von internationalen u. nationalen zivilen sowie militärischen Luftfahrzeugen in den internationalen Luftfahrtstrassen der DDR und den Flughafenzonen Berlin-Schönefeld, Leipzig, Dresden und Erfurt durchzuführen und den Anflug der Flugplätze Marxwalde, Sperenberg und Strausberg zu koordinieren.

Sie sollte aus dem Bestand der Flugüberwachung der Zivilluftfahrt, der zivilen Bezirkskontrolldienste Berlin-Schönefeld, Friedland und Cottbus und aus dem Personal der Flugsicherungsorgane der NVA und der GSSD gebildet werden.

   
  2. Reorganisation dee Vereinigten Hauptzentrale für Flugsicherung (VHZ-14) in Wünsdorf

Die VHZ-14 ist gemeinsames Arbeitsorgan des Stabes der LSK/LV NVA und des Stabes LSK der GSSD und führt entsprechend dem abgestimmten Flugregime die unmittelbare Koordinierung der militärischen Flüge außerhalb der internationalen Luftstrassen und internationalen Flughäfen der DDR.

Die bestehende VHZ-14 sollte durch Umverteilung von Aufgaben sowie Ausrüstung mit Automatisierungskomplexen reorganisiert werden.


3. Schaffung von Vereinigten Zonenflugsicherungszentralen in den Gefechtsständen der GSSD Luftverteidigung Wittstock und Merseburg

Die Vereinigten Zonenflugsicherungszentralen (VZZ) führen als operative Flugsicherungsorgane die Koordinierung der militärischen und zivilen Flüge in ihrem Verantwortungsbereich durch - ohne in die Flugbewegungen in den internationalen Luftstrassen oder internationalen Flughäfen der DDR einzugreifen. Sie arbeiten zur Luftraumüberwachung direkt mit den Luftverteidigungsorganen zusammen. Ihre Entfaltung in der Nähe von GSSD Führungsstellen der Luftverteidigung wurde deshalb für zweckmäßig erachtet.

   
  In diesen Zonenflugsicherungszentralen sollten die bestehenden Flugsicherungsorgane der 1. LVD und 3. LVD NVA sowie der GSSD Merseburg, Zerbst, Großenhain und Wittstock sowie Teile der zivilen Bezirkskontrolldienste Friedland und Cottbus zu gemeinsamen Organen zusammengeführt und mit Automatisierungskomplexen ausgerüstet werden. Damit wären auch bisherige Aufgaben der VHZ-14 auf die Zonenflugsicherungszentralen übergegangen.

JEDOCH konnten sich die russischen Streitkräfte beharrlich bis zum Ende der DDR entziehen. Denn was interessierte denen ein Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, da die GSSD/WGT dem Status nach immer noch Besatzungstruppen waren !!

   
 
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