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- 5. Luftwaffendivision-

 
 
- Personal- Die Integration von Angehörigen der LSK/LV
 
 
 



  Neben der Schaffung von Strukture der Bundeswehr und der Abwicklung von NVA Standorten / Einheiten war die Personalfrage ein weitaus umfassendes Thema und eine enorme Herausforderung der damaligen Zeit. Denn gemäß der politischen Vorgaben war die NVA nicht nur abzuwickeln, sondern einem gewissen Personalbestand auch eine Zukunft in der Bundeswehr zu gewähren.

Am 03. 10.1990 übernahm die Luftwaffe 6267 Offiziere, 4754 Unteroffiziere und 9578 Soldaten in Mannschaftsdienstgaden der LSK/LV NVA.
Dies war - abgesehen von 365 Offizieren, die bis 30.09.1990 entlassen wurden - der gesamte Personalumfang der LSK/LV NVA.
Unter Berücksichtigung der Reduzierung de Bundeswehr auf eine vertraglich festgelegte Obergrenze von 370000 Mann , der Umgestaltung der Luftwaffe im Rahmen der Luftwaffenstruktur 4 sowie der personellen Sicherstellung der Auftragserfüllung galt es, eine möglichst kontinuierliche Personalentwicklung sicherzustellen und die vorgenannten politischen Vorgaben zu erfüllen.
Durch die zeitweilige Weiterverwendung übernommener Waffensysteme ergab sich zudem die Notwendigkeit, entsprechende Spezialisten zum Weiterbetrieb dieser Waffensysteme und Verfahren zu haben.
Auch sollte durch die verzuglose Übernahme von Personl, insbesondere Schlüsselpersonal, ein Signal gesetzt werden, wirklich Soldaten der ehemaligen NVA zu übernehmen.

Parallel dazu waren die übernommenen Grundwehrdienstleistenden mit ihren "neuen" Rechten und Pflichten vertraut zu machen, als auch die Einberufung und Ausbildung von Wehrpflichtigen aus den NBL und Berlin sicher zu stellen. Insbesondere das ehemalige Westberlin war ab 03.10.90 keine Fluchtburg für Wehrdienstverweigerer mehr.

Kernelement aller Überlegungen sollte sein, einen geeigneten Weg für die Integration übernommener Soldaten zu finden ohne die vorhandene Struktur nachhaltig zu stören.
Daher wurden zunächst Entscheidungen über die kurzfristige weitere Verwendung getroffen.
Dem folgten Übernahmen in das Dienstverhältnis Soldat auf Zeit für 2 Jahre.
Abschließende Personalentsheidungen zur Übernahme in die Bundeswehr als längerdienender Soldat auf Zeit oder Berufssoldat schlossen diesen Prozess ab.

Auch dort hätte sich die befristete Weiterführung alter Verfahren bewährt.

Ziel war es, durch eine zunächst großzügige Weiterverwendung eine regenetationsfähige und ausgewogene Personalstruktur aufzubauen.

Gleichermaßen sollten soziale Gesichtspunkte, wie angemessene Altersversorgung oder Abfindung, eine Berücksichtigung finden.

Maßstab für eine Übernahme als Soldat auf Zeit für 2 Jahre war die Nutzung von Sonderbeurteilungen und Laufbahnbeurteilung.
Wichtige Kriterien der Entscheidungsfindung waren Eignung und Leistung des Bewerbers, als auch der Bedarf in seinem Jahrgang in die mögliche Weiterverwendung.
Ein weiterer Faktor war der Zeitpunkt der Auflösung bestimmter Verbände bzw. die Möglichkeit des weiteres Einsatzes in anderen Dienststellen.

Sofort zu entlassen waren Soldaten, denen ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit vorzuwerfen waren bzw. die für die Staatssicherheit der DDR ( MfS) oder dem Nachfolger Amt für Nationale Sicherheit tätig waren.

Gerade diese Unterfangen erwies sich aus außenstehender Sicht als kompliziert und war im Prinzip ein Schuss nach hinten. Denn gerade Leistungsträger in der NVA waren ja mit dem MfS verbandelt. Damit kamen letztendlich oft Personal zur Übernahme, die in der NVA gerade keine Leistungsträger waren. Ehemalige Politoffiziere und Soldaten, die man in der LSK/LV lieber in einsame Dienstellen im Wald versetzte- kamen dann oft zur Auswahl der Übernahme. Dieses kann man jedoch nur bewerten, wenn man weiß was dieses Personal zu DDR Zeiten gemacht hatte.

Bis zum 31.12.1990 schied eine größere Zahl an Soldaten freiwillig aus. Dies war der Termin, bis zu dem über 50jährige Soldaten einen Antrag auf Entlassung stellen konnten, um eine verbesserte Altersversorgung in Anspruch nehmen zu können.
Für Zeitsoldaten war der Antrag auf vorzeitige Entlassung mit einer höheren Abfindung verbunden.

Ein großer Teil jener Soldaten, die keinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellten und auf eine Weiterverwendung hofften, schied bis Ende 1991 aus, da keine Übernahme als Soldat auf Zeit für 2 Jahre erfolgte.
Gerade die Weiterverwender waren 1991 unentbehrlich für Aufgaben der Abwicklung, der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und den Aufbau der Verbände.

   
  Insgesamt 1571 Offiziere und 2806 Unteroffiziere wurden in das Dienstverhältnis einen Soldaten auf Zeit übernommen.
Nur dieser Personalkreis hatte die Möglichkeit, sich für ein längerfristiges Dienstverhältnis zu bewerben.
Der grösste Teil dieses Personals nahmen das Angebot war.
Jedoch standen nur 900 Stellen für Offiziere und 600 Stellen für Unteroffiziere zur Übernahme in das Dienstverhältnis als Berufssoldat sowie 150 Stellen für Offiziere und 1500 Stellen für Unteroffiziere zur Übernahme als längerdienender Zeitsoldat zur Verfügung.
Die Übernahme begann an IV. Quartal 1992. Es wurden 900 Offiziere und 1912 Unteroffiziere übernommen. Somit wurden die Übernahmemöglichkeiten zum Nachteil der Bewerber nicht ausgeschöpft.