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- 5. Luftwaffendivision -

 
 
- Der Sanitätsdienst-
 
 
 
         
  Gemäß Einigungsvertrag fand die sanitätsdienstliche Versorgung für Soldaten der ehemaligen NVA nach der am Tage VOR dem Beitritt geltenden Ordnung statt.

Daher waren entgegen der Geflogenheiten in der Bundeswehr auch Familienangehörige dieser Soldaten UND Zivilbedienstete befristet nach dem 03.10.1990 sanitätsdienstlich zu betreuen.
Die Zahl der zu versorgenden Personen pro Arzt/Zahnarzt war gemäß der Standortansiedlungen äußerst unterschiedlich. Durch den Umfang der ab November 1990 wirksamen Org-Maßnahmen konnte jedoch einiges entzerrt werden.

Ab 01.01.1991 änderten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend ! Denn das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches erhielt im Beitrittsgebiet Gültigkeit.
Damit wurden ab diesem Datum nur noch Soldaten zu betreuen !
Zivilisten wurden nur noch bis zur Beendigung des laufenden Behandlungsfalles betreut und nachfolgend nur noch im Notfall.

Jedoch wurdern durch die neu gebildeten Kassenärztlichen Vereinigungen in besonderen örtlichen Situationen ab dem 01.01.1991 eine befristete Zulassung an der kassenärztlichen Regelversorgung für Bundeswehrärzte ausgesprochen.

Zum Termin 01.01.1991 solte auch im San-Bereich vollständig auf Bundeswehrvorschriften umgestellt werden.
Dieses war jedoch zunächst wegen fehlender Arbeitsgrundlagen und unvollständiger Ausbildung überhaupt nicht möglich.
Auch fehlten jegliche sanitätsdienstliche Vorschriften in den Standorten. Dieses Manko wurde im Nach -und Eigendruckverfahren durch die Abt. San.und Gesundheitswesen im Vorbereitungsstab Kdo 5. LwDiv gelöst und die Sanitätseinrichtungen der Luftwaffe erhielten die wichtigen Vorshriften.

Bereits Ende 1990 wurde mit der Ausbildung von Sanitätspersonal begonnen.
So führte das Bundeswehrkommando Ost im November 1990 einen Lehrgang für Heilfürsorgeangelegenheiten durch.
Im Dezember 1990 wurden 4 SanOffz Arzt auf dem FlgArztLehrgang I am FlgMedInst nach Fürstenfeldbruck kommandiert.
Weiterhin absolvierten alle SanOffz den Lehrgang "Innere Führung" an der SanAkademie der Bw in München.
Darüber hinaus wurden SanOffz zum Einheitsführerlehrgang an die OffzSchule Lw in Fürstenfeldbruck kommandiert.

Die Sanitätsausstattung der Med-Punkte entsprach durchaus modernen Anforderungen. Es waren EKG-Geräte, Ultraschall-Geräte und sehr gut geeignete Geräte für die Physiotherapie vorhanden !
Das Feldsanitätsgerät bestand im wesentlichen aus modernen und für den Einsatzzweck ausgerichtete Geräte.
Neben den Feldgeräten gab es auch Feldsätze und Verbrauchsmittelsätze, die nach Verwundetenart zusammengestellt waren und für jeweils 100 Verwundete Berechnet waren.
Der Fahrzeugpark in der NVA war mit geländegängigen bzw. handelsüblichen Krankenwagen ausgestattet. Diese Fahrzeuge wurden abgeschafft und durch Fahrzeuge der Bundeswehr ersetzt worden.

Das Kdo LSK/LV verfügte über 4 medizinische Lager. Diese Lager wurden beräumt und das eingelagerte Material im Rahmen humanitärer Hilfseinsätze zur Verfügung gestellt. Auch wurde Niederlassungwilligen Ärzten kostengünstig Sanitätsmaterial zur Existenzgründung überlassen.

1990 wurde mit der Planung einer Bundeswehrapotheke Lw am Standort Krugau begonnen. Diese einzige Apotheke der Lw in den neuen Bundesländern wurde Anfang 1994 fertig gestellt- die Leitung wurde einem SanOffz Apotheker der Lw übertragen.

Es wurde eingeschätzt, dass der grösste Teil der vorgefundenen Infrastruktur in den Einrichtungen des Med-Dienstes der NVA nicht dem Standard der LwSanStff/-Trupps entsprachen .
Daher wurde mit Priorität bereits Ende 1990 mit der Planung für Umbauarbeiten und Neubauten eingeleitet- sobals die Standortsicherheit bekannt war.
Bereits Anfang 1994 waren sämtliche LwSanEinrichtungen soweit umgebaut und renoviert, dass sie wesentlichem westlichen Standard entsprachen und eine qualifizierte sanitätsdienstliche Versorgung unter angemessenen hygienischen Bedigungen gewährleisteten.

Die Betriebs-und arbeitsmedizinische Betreuung an den Standorten der Lw in den neuen Ländern wurde bereits Anfang 1991 eingeleitet. Entsprechende Verträge wurden seitens der WBV VII Strausberg mit den diese Leistungen anbietenden Organisationen ( TÜV,BAD) abgeschlossen.

Die leitenden Sanitätsoffiziere der Teilstreitkräfte in den 5 neuen Ländern erhielten Anfang 1991 vom Inspekteur des Sanitätsdienstes Bw den Auftrag, die Fachkonzeption "Sanitätsdienstliche Versorgung" des Generalinspekteurs BW im Zusammenhang mit dem Aufbau des Sanitätsdienstes der Bw in den neuen Ländern umzusetzen.
Dazu galten folgende Eckpunkte:
  • Eine bereichsübergreifende Koordination sicher zu stellen.
  • die truppenärztliche Versorgung sollte standortbezogen erfolgen
  • wo immer möglich sind verfügbare Kräfte und Mittel zu TSK übergreifende Standortsanitätszentren zusammenzufassen.
  • Sanitätseinrichtungen im Milit. Bereich müssen personell, Materiell und infrastrukturell dem Standard von Einrichtungen des zivilen Bereiches entsprechen.

    In Verhandlungen der Lw mit Heer und Marine konnten 40 Standortsanitätszentren ermittelt werden..
    Für die Lw übernahmen 6 LwSanStff die Funktion eines Standortsanitätszentrums.

    Ein weiterer Aspekt im SanDienst Lw war der SAR-Dienst und dieser war ab dem 03.10.1990 zu gewährleisten.
    Die DDR begann mit dem Aufbau einer Luftrettung und SAR-Dienstes erst im Frühjahr 1990- Fluggerät und Personal stellte die NVA.
    Med. Leistungen wurden von milit. und zivilen Ärzten wahrgenommen.
    In der DDR war Luftrettung = SMH ( schnelle med. Hilfe) und erfolgte mit Hubschrauber Mi-2.

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      Daher konnte die DDR zeitbedingt bis Oktober 1990 noch keinen vollwertigen SAR-Dienst aufstellen..
    Ab dem 03.10.1990 wurde daher Hilfestellung durch Fluggerät und ausgebildetem Personal der Lw geleistet- bis die neu gebildeten zuständigen Länder selbst in de Lage waren, einen solchen Dienst zu organisieren.
    Med. Aufgaben wurden durch Ärzte der großen zivilen Kliniken., an den der Luftrettungsdienst stationiert wurde, wahrgenommen.

    Im Bereich SAR-Dienst wurden Hubschrauber Mi-8 und Sanitätsoffiziere eingesetzt. Diese hatten zunächst nur ihre persönliche med. Ausrüstung mit zum Einsatz, da es eine an das Luftfahrzeug gebundene Ausstattung noch nicht gab.
    Um den Mangel an ausgebildeten Luftrettern zu beheben, wurden an jedem SAR-Standort ein Luftrettungsmeister aus den alten Bundesländern eingesetzt.
    Im Jahre 1991 wurden Rettungsausrüstungen für alle 4 SAR-Kommandos beschafft.

    So das im Fazit festgestellt werden kann, dass die Organisation des Sanitätsdienstes nach dem Muster der Bundeswehr aufgebaut wurde und das dafür notwendige Personal mit entsprechendem Ausbildungsstand zur Verfügung stand.
    In der Zeit der 5. LwDiv konnten alle Neu-und Umbaumaßnahmen zum Abschluss geführt werden.
    Damit gab es 1994 hinsichtlich der sanitätsdienstlichen Betreuung von Soldaten keine Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern.