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- Nachrichtenbetriebsamt - |
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Luftverteidigungszone 20. Gardearmee--
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„ Entsprechen der Grundlagen aus unserem Beitrag " Bildung von Luftverteidigungszonen" wurde auch dem Befehlshaber der 20. Gardearmee GSSD/WGT eine Luftverteidigungszone im Bereich seiner Truppendislozierung zugeordnet. Nach den vereinbarten Grundlagen unterstanden diesem Befehlshaber dann sämtliche LV-Mittel und Kräfte in dieser Zone. Diese Luftverteidigungszone umfasste ein Gebiet östlich um Berlin. Durch den Befehlshaber der 20. Gardearmee erfolgte die Einrichtung eines Führungspunkt Luftverteidigung in Eberswalde-Finow. Aus diesem Grunde wurde per Befehl Chef LSK/LV i.V.m. der Vereinbarung zwischen OK GSSD/Front und dem Minister für Nationale Verteidigung der DDR die 41. FRBr Ladeburg/Bernau in eine operative Unterstellung für den Einsatz zum Befehlshaber der 20. Gardearmee vereinbart und befohlen. Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen OK GSSD/WGT und dem Min.f. NV der DDR wurde eine Neuordnung von Nachrichtenverbindungen zur Bereitstellung in 10/89 vom MfNV zum Kdo LSK/LV angewiesen. Diese Neuordnung umfasste: Für den Gefechtsstand der 41. FRBr Hoffnungsthal wurden Nachrichtenverbindungen des Zusammenwirkens zu Luftverteidigungsmittel der GSSD angewiesen und bereitgestellt: Gemäß den in unserem Beitrag zu den Luftverteidigungszonen benannten Probleme, haperte es mit der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen bei den LSK/LV NVA infolge der bereits laufenden gesellschaftlichen Veränderungen- was dannzu einem Beschwerdeschreiben des OK GSSD an den Min.f. NV DDR führte. In dessen Folge gab es eine andere Vereinbarung- zur unbefristeten Aussetzung der Vereinbarung über die Neuorganisation der Luftverteidigung. In dessen Ergebnis dann am 22.02.1990 die angeordneten Nachrichtenverbindungen zw. dem Führungspunkt LV 20. GA und der 41. FRBr sowie die Nachrichtenverbindungen von 41. FRBr nach Oranienburg und Templin gestrichen wurden. Nach Aussage aus dem Gefechtsstand der 41. FRBr soll die operative Unterstellung zum Befehlshaber der 20. Gardearmee praktisch nicht umgesetzt worden sein. Trotzdem waren die Verbindungen des Zusammenwirkens zur 67. FRBr und 133.FRBr sowie 787.JFRgt. GSSD bereitgestellt worden und wurden erst im September 1990 wieder abgeschalten. Standen somit zur Nutzung auch zur Verfügung. |
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