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- Nachrichtenbetriebsamt - |
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Luftverteidigung DDR / Lufthoheit-
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„Bei einem Studium der Nachweise von Sitzungen des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR)
stösst man unweigerlich immer wieder auf Passagen, wonach der DDR Führung gegenüber der UdSSR eigene Souveränitätsansprüche durchsetzen wollte. Selbst 1987/1989 war festzustellen, dass es praktisch KEINEN Friedensvertrag zwischen der DDR und der UdSSR gab. Daraus resultierend hatte die DDR KEINE eigenstaatliche Entscheidungsgewalt und die "Freunde" waren bis zur Wiedervereinigung 02.10.1990 halt doch BESATZUNGSTRUPPEN. Dieser Sachverhalt war dem NVR bewusst. Selbst die vom NVR angestrebte Änderung der Bezeichung GSSD in "Sowjetischen Truppen in der DDR" scheiterte. Erst mit Zerfall der Sowjetunion wurde GSSD hinfällig und von Russland erfolgte eine Änderung auf "Westgruppe der Truppen" (WGT). In gleicher Art und Weise wurde die Luftverteidigung im Gebiet der DDR geführt. Der alleinige Oberbefehl über Aktivitäten der Luftverteidigung ( NVA und GSSD) im Luftraum der DDR oblag dem Oberkommandierenden der GSSD/WGT bis zum 02.10.1990 24 Uhr ! Das bedeutete, der ZGS LSK/LV konnte bei Verletzungern des Luftraumes zwar Handlungen der eigenen Kräfte anweisen- musste aber den Gefechtsstand der Luftverteidigung GSSD informieren und ein möglicher Einsatzbefehl ( Bsp. Abschuss ) oblag ausschließlich dem Oberkommandierenden der GSSD/WGT. Die DDR konnte zwar eine Teilsouveränität zum Schein Ende der 80ger Jahre erreichen, wonach der Minister für Nationale Verteidigung der DDR bzw. der StM und Chef LSK/LV STELLVERTRETEND für den Oberkommandierenden GSSD/WGT einen Abschußbefehl erteilen konnten ! JEDOCH mit der Einschränkung: NUR FÜR NVA EINHEITEN ! NICHT FÜR GSSD/WGT Einheiten ! Gleichzeitig war der Oberbefehlshaber GSSD/WGT AUCH zuständig für die Erarbeitung der Ausbildungsvorgaben sowie Erarbeitung der Ordnung des DHS auf dem Gebiet der DDR. Selbst der Chef LSK/LV musste dem OK GSSD/WGT einmal jährlich über den Stand des nationalen DHS Bericht erstatten ! Das bedeutet, es gab KEINE national eigenständige Luftverteidigung der DDR und KEINE eigenständige Entscheidung der NVA zu Fragen der Lufthoheit im Gebiet der DDR. |
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Mit der Einführung von Luftverteidigungszonen im Luftraum der DDR auf Grund der "VEREINBARUNG zwischen MfNV und Min. für Verteidigung in Moskau zur Vervollkommnung der Luftverteidigung auf dem Gebiet der DDR" vom 17.12.1988 wurde die nationale Luftverteidigung vollends ad acta gelegt, da in den relevanten LV-Zonen ausschließlich russ. Heereskommandeure der russ. Land-Armeen die Befehlshaber der gesamten Luftverteidigung waren ! | ||||
Das führte dann zum Beispiel dazu, dass die FRA der 43. FRBr sowohl im Bereich der LV-Zone der 2. Gardepanzerarmee als auch im Ostbereich der LV Zone der 3. LVD NVA aufgestellt waren.
Mit dem Ergebnis einer Doppelunterstellung des GS 43. FRBr unter den Befehl zweier LV Zonen Befehlshaber. Gleiches galt für die 41. FRBr mit FRA im Bereich der 20. Gardearmee und der 2. Gardepanzerarmee. Damals hieß es, NVA bekommt Luftverteidigungszonen wie der Westen, dass es dann so ein Murks wurde , konnte niemand erahnen. Ein weiterer neuer Aspekt waren die Konsultationen von 1989 zum Einsatz der IL-50 ( die russ. AWACS) im Bereich der DDR ab 1990 im System der Luftraumaufklärung und Jägerleitung . |
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