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- Nachrichtenbetriebsamt - |
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Verteidigungs-/Kriegszustand der LSK/LV -
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Bestimmte Gesprächsinhalte zum NBA-Treffen 2010 führen nun doch dazu, dass der
Verteidigungs-und Kriegszustand in den LSK/LV hier etwas bearbeitet werden soll. Ursprünglich waren wir der Auffassung, dass diese Bewertungen und Darstellungen das Anliegen einer NBA-Site sprengen. Nun sehen wir, dass bestimmte Konstellationen in Bunkerbelegungen und Nachrichtenverbindungen doch einer eingehenderen Erklärung bedürfen. Aus diesem Grunde wollen wir hier den Verteidigungs-und Kriegszustand in den LSK/LV und deren Auswirkungen zum NBA etwas näher darstellen. Allerhöchste Grundlage zur Überführung der DDR in den Verteidigungszustand war die Direktive 1 Verteidigungszustand des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR. Dem Nachgeordnet die Direktive 1/85 - Führung der NVA im Krieg- des Minister für Nationale Verteidigung ( GKdos A 469 000) . Nachfolgend Auszüge aus der Direktive 1/85 der LSK/LV NVA betreffend: Aufgaben des Chef LSK/LV Organisation der Führung in LSK/LV Organisation der Führung LSK/LV Organisation der Führung LSK/LV Dieses geht einher mit anderen Festlegungen zum Verteidigungszustand. Die Zivile Luftfahrt war gem. Beschluss 28. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates DDR vom 26.01.1967 im Verteidigungszustand aus dem Ministerium für Verkehrswesen herauszulösen und dem Minister für Nationale Verteidigung zu unterstellen- ( Daher einen aktiven General als Generaldirektor Interflug) und wird durch den Chef LSK/LV und seinem militärischen Organ geführt. Weitere Darstellungen HIER... |
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