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- Nachrichtenbetriebsamt -

 
 
- Amt für Luftraumkoordinierung -
 
 
 
         
  „Das Amt für Luftraumkoordinierung (ALK) ist die letzte in der LSK/LV der DDR gegründete Einrichtung.

Mit Beschluss der 77. Sitzung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) sowie dem Befehl 81/89 des Ministers für Nationale Verteidigung sollte zur Verbesserung der Flugsicherheit in der DDR in Berlin- Schönefeld ein Amt für Luftraumkoordinierung geschaffen werden.

Dieses ALK wurde dem STM Chef LSK/LV zugeordnet. Erster Direktor des ALK wurde Generalmajor Hiermann ( zuvor Stellv. Chef des Stabes für GS/A).

Zum Standort eines Gemeinsamen Flugsicherheitszentrums wurde Berlin-Schönefeld Flughafen bestimmt..

Eine telefonische Erstanschaltung wurde die Rufnummer 470 vom ZGS Fürstenwalde.

   
  Ziel: Wahrnahme der staatlichen Verantwortung zur Benutzung des Luftraumes der DDR und die Schaffung eines einheitlichen militärisch- zivilen Flugsicherungssystems der DDR.

Hauptaufgaben des ALK: Sicherung der Flugregime der Partei-u. Staatsführung im Luftraum der DDR.

Gewährleistung von Flügen im Intersse der Volkswirtschaft in Räumen intensiver militärischer Flugbewegungen.

Bearbeitung von Anträgen für nationalen und internationalen Flügen mit besonderer Genehmigung, einschließlich Flugveranstaltungen.

Sicherung von Ausbildungsmaßnahmen von NVA und GSSD/WGT bei minimaler Einschränkung zur Nutzung des Luftraumes durch zivile Flugzuge.

Koordinierung von Handlungen bei Havarien von Luftfahrzeugen.

Erarbeitung von Vorschlägen zur Vervollkommnung der Rechtsvorschriften für die Benutzung des Luftraumes der DDR.

   
  Es war vorgesehen, dass in diesem ALK Beauftragte der NVA, der Zivilluftfahrt, der GST in gemeinsamer Arbeit den Luftraum der DDR koordinieren, erforderliche Entscheidungsvorschläge für den MFNV oder STM CLSK/LV erarbeiten und die Entscheidungen über Prioritäten oder Regime für die Benutzung des Luftraumes gegenüber den militärischen und den zivilen Flugsicherungsorganen durchsetzen !

Der Minister der Verteidigung UdSSR hatte zugestimmt, dass Vertreter der GSSD in einem zu schaffenden staatlichen Organ BERATEND mitarbeiten !

Mit dem Aufbau des ALK wurde bereits mit dem Beschluss des NVR begonnen, so das Teile des ALK bei Erlass des Befehls 81/89 bereits arbeitsfähig waren. Unter Leitung des Kdo LSK/LV war bereits damit begonnen worden, eine leer stehendes Gebäude in Diepensee zu einem Großraumbüro des ALK umzubauen.

Mit der Schaffung der nachrichtentechnischen Strukturen ( Kabel, Verteiler, Telefonanlage, Telefone, Nebenstellenanlage etc.) war das Nachrichtenbetriebsamt beauftragt !
   
 
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