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- Nachrichtenbetriebsamt -

 
 
- Die Übertragungsstellen und posttypischen Übertragungsstellen -
 
 
 
         
  „DER NVR führte in Sache Nachrichtenversorgung auf dem Gebiet der DDR mehrere Beschlüsse herbei. So unter anderem auf der 35. Sitzung NVR vom 12.11.1968 zur Konzeption über die Vorbereitung geschützter zentraler Führungsstellen der DDR im Verteidigungszustand.

Oder der Beschluss aus der NVR Sitzung vom 07.09.1979 über DREI operative Haupttrassen Ost-West und eine Rochade Nord-Süd im Fernmeldekabelnetz der DDR zu schaffen und darin 15 neue Übertragungsstellen bis 1985 fertig zu stellen

Oder der Beschluss ders NVR zur Schaffung eines einheitlichen Nachrichtensystems zur Sicherstellung der Führung im Verteidigungszustand. ( Anordnung "Ferrit" !)

Mit dem Beschluss des NVR über die Schaffung geschützter Übertragungsstellen und Kabelnetzknoten (= verbunkert) wurden dann mehr und mehr geschützte Übertragungsstellen am Rand oder außerhalb von Ortschaften neu geschaffen.


   
  Diese geschützten Übertragungsstellen konnten je nach Bedeutung und Finanzlage in einem Bunker oder einem geschützten Keller eines Post- Dienstgebäudes eingerichtet werden. In derartigen Fällen waren diese Keller dann mit Trümmerschutzdecke und anderen besonderen Schutzvorrichtungen versehen. Keller ist damit nicht gleich Keller !

Wegen der geringen Schutzwirkung für die alten oberirdischen Üst 1, ging die Deutsche Post dazu über, abseits von Ortschaften oder in Randlage neue geschützte /verbunkerte Übertragungsstellen 2 aufzubauen oder überaus wichtige Üst 1 in Bunker zu verlegen. Beispiele dafür sind die verbunkerten Üst 1 in Strausberg öder Sömmerda.

   
  In diesem Sinne wurden durch die Deutsche Post auch im hochkapazitiven Kabel-Fernleitungsnetz die geschützten Übertragungsstellen 3 geschaffen..