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- Personal- Die Integration von Angehörigen der LSK/LV
 
 
 



  Für die übernommenen Soldaten mussten in der Folgezeit dann auch die Voraussetzungen geschaffen werden, um einen vollumfänglichen Einsatz in der künftigen Verwendung zu gewährleisten.
Dazu erfolgte eine individuelle Werdegangsplanung in Verbindung mit einer Aus-und Weiterbildung sowie der Vermittlung von weiteren grundlegenden Kenntnissen (West).

Nach 2 Jahren des Überganges und der damit verbundenen Unsicherheiten konnte dann mit Aushändigung der Urkunden für die übernommenen Soldaten eine private und berufliche Perspektive eröffnet werden.
Für die Bewertung der Laufbahnförderung sollten die Soldaten für eine Zeit von 4 Jahren getrennt betrachtet werden, bevor eine gemeinsame Bewertung aller Soldaten ( Ost und West) stattfinden würde.

Als wichtiger Faktor der Weiterverwendung konnten dann am 01.07.1993 die ersten Beförderungen der übernommenen Soldaten erfolgen.
Denn der grösste Teil dieser Soldaten wurde nicht mit dem in der NVA erworbenen Dienstgrad in die Bundeswehr übernommen.

Zentrale Themen der Weiterbildung war die Vermittlung von rechtlichen Grundlagen und die Vorgesetzenausbildung.

Da Erfahrungen über die Ausbildung hinaus durch die übernommenen Soldaten nur im direkten Kontakt mit Soldaten aus dem Westen gesammelt werden konnten, erfolgten frühzeitige befristete Kommandierungen oder Versetzungen auf Dienstposten in den alten Bundesländern.
Dieses Miteinander arbeiten leistete die beste Förderung der Integration und des gegenseitigen Verstehens.

Ein großer Unsicherheitsfaktor im Rahmen der Weiterverwendungen und Übernahmen stellte die ausstehenden Ergebnisse aus den Sicherheitsüberprüfungen und in besonderem Maße die Überprüfungen durch die "Gauck-Behörde" dar.
Auch noch im Jahre 1994, mithin 4 Jahre nach der Übernahme von Soldaten der LSK/LV, führten neue Erkenntnisse der "Gauck-Behörde" zu fristlosen Entlassungen.
Es genügte allein das Vorliegen einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS.

Für viele der Betroffenen waren dies letztendlich unverständliche Entscheidungen, da sie bereits 4 Jahre redlich zum neuen Dienstherren standen und viele der Betroffenen ja eigentlich nicht fürs MfS tätig waren. Um bestimmte Dienstposten in der NVA zu erreichen, war halt in der DDR eine Verpflichtungserklärung zum MfS mit die Bedingung. Ohne das derjenige in der Nachfolgezeit aktiv mit dem MfS kooperierte.

Alles in allem ist jedoch die Weiterverwendung und die Übernahme von NVA Personal zur Bundeswehr als Erfolg einer Integration Ost-West zu werten.

Zum 31.03.1994 belief sich der Personalumfang der 5. LwDiv auf 7131 Soldaten, davon 800 Offiziere und 2900 Unteroffiziere.
Damit war der Gesamtumfang der Division gegenüber dem Stand 1990 um fast zwei Drittel gesenkt worden.

Jedoch lief der Personalabbau noch weiter, da einige Verbände der Übergangsstruktur erst zum Ende des Jahres 1994 aufgelöst wurden.

Die damalige Entscheidung der Unterstellung sämtlicher LSK/LV-Verbände und nachfolgend aller Verbände Luftwaffe unter die Führung der 5. LwDiv stellte sich im nachhinein als richtig heraus.
Da unter anderem damit der Integrationsprozess gefördert wurde.

Bis zur Auflösung der 5. LwDiv hatte sich die innere Struktur und die Akzeptanz sowie das Pflichtbewustsein zum Dienst in der Bundeswehr gefestigt.

Auch das Personal von Nachrichtenregiment 14 / Nachrichtenbatallion 31 und Nachrichtenbatallion 33 wurde nur befristet in der Fernmeldeabteilung 14 weiter verwendet. Denn auch die Fernmeldeabteilung 14 war nur ein Übergangsgebilde. Dieses zeigt sich bereits in der Weiternutzung der Kennung 14.
Denn ursprünglich war keine Weiterverwendung geplant, sondern die Einführung von Nachrichtenregiment 11 und Nachrichtenregiment 12 der Luftwaffe in Ostdeutschland von Anbeginn !
Daher kam nur sehr wenig Personal der Fernmeldeabteilung 14 zur Weiterverwendung nach deren Auflösung 1994.