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  „Die Flugplatzverteidigung vor Luftangriffen oblag Anfangs allein der Truppenluftabwehr der Landstreitkräfte. Zu Beginn mit Rohrflak.

Insbesondere in Auswertung der Übung "Zenit-67" erfolgte ein verstärkter Ausbau von Feuerstellungen auf dem Flugplatzgelände.
Ab 1967 erfolgte auf den 6 Flugplätzen der Jagdfliegergeschwader LSK/LV NVA der Aufbau von Splitterboxen zum Schutz der Flugzeuge vor Luftangriffen. Im Weiteren wurden die Rollwege asphaltiert.

Ebenfalls ab 1967 erfolgte der weitere Ausbau von Feuerstellugen der Rohrflak-Artillerie auf
6 Feuerstellungen je Flugplatz der Jagdfliegergeschwader.

Auf Grundlage des Befehl 58/67 des Minister für Nationale Verteidigung erfolgte der Bezug dieser Feuerstellungen von Flak-Batterien der Landstreitkräfte mit Fla-SFL und Fla-Vierling MG.

Ab dem 01.11.1967 erfolgte die Aufstellung LSK/LV-eigener 8 Flak-Batterien aus dem Bestand der Fliegertechnischen Batallione (FTB).
Damit wurden die FTB für den Objektschutz / Flugplatzverteidigung zuständig.
Die Flak-Batterien wurden katriert und waren daher nur mit MOB Personalauffüllung voll gefechtsfähig.
In den Unterlagen MOB der LSK/LV waren dann 8 aufzustellende Flak- Einheiten ausgewiesen.
( NVA weit waren 67 Flak-Einheiten aufzustellen)- auch für das Kdo LSK/LV war eine Flak-Batterie vorgesehen.

Zu späterer Zeit erfolgte dann die Ausstattung der FTB mit STRELA-2M als mobile Flugabweherakete.

Feldflugplätze hatten keine separate Flugplatzverteidigung- das war dazumal einfach ein Ressourcenproblem.
Die FTB hatten im Zuge der Geschwaderverlegung auf den Feldflugplätzen die Objektverteidigung aus unausgebauten Stellungen zu organisieren.